VHS Büchen - Gudow

Teilnahmebedingungen


Volkshochschule Büchen – Gudow.eV.

Leiterin: Christine Uhde

Geschäftsstelle: Schulzentrum Büchen, Schulweg 1
Eingang B1, Raum B125 (Parterre rechts), 21514 Büchen
Tel. 04155-3551  Fax 04155/3550
Postanschrift: Postfach 1150, 21510 Büchen


Ansprechpartnerinnen: Ch. Uhde (Leitung) Tel. 04155/816203
Ute Kruckow (Anmeldung Büchen und Gudow und Kursbetreuung Büchen) Tel. 04155/3551
Elma Sommerfeld (Kursbetreuung Gudow) Tel. 04547/1239

E-mail: info@vhs-buechen-gudow.de
Internet: www.vhs-buechen-gudow.de

 

Sprechzeiten: mittwochs von 18.15 bis 19.45 Uhr (außer in den Ferien)   Tel. u. Fax 04155/3550

Bankverbindung: Kreissparkasse Büchen (BLZ 230 527 50), Kto.-Nr. 200 22 56

Anmeldung: Durch Eintrag in die Kursliste am ersten Kursabend bzw. während der Vorbesprechung. Bei Wochenendveranstaltungen verbindliche schriftliche Anmeldung. Bezahlung der Kursgebühr im Voraus.

Zahlung: bis spätestens zum zweiten Kursabend in bar oder per Einzugsermächtigung.

Ermäßigung: 20 % für Mitglieder und Ehepaare, die den Kurs gemeinsam besuchen,
50 % auf Antrag für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sowie für Inhaber einer Juleika. (Familienmitgliedschaften möglich!)

Abmeldungen: In der Geschäftsstelle bis zur 2. Unterrichtsstunde kostenfrei. Bei späteren Abmeldungen müssen die Gebühren voll entrichtet werden. Für schriftliche Mahnungen werden Euro 2,50 Gebühren erhoben. Bei Wochenendveranstaltungen bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn bei der VHS-Geschäftsstelle.

 

Außerdem gilt für die meisten Volkhochschulen

 

Kurse können nur stattfinden bei mindestens 8 Teilnehmern, wird diese Mindestteilnehmerzahl unterschritten, erhöht sich die Kursgebühr entsprechend.
Bei einigen Kursen entstehen Materialkosten, wie auch Kosten für die Benutzung von Maschinen. Diese Kosten werden zusätzlich zu den Hörergebühren erhoben.
Eine evtl. Rückzahlung der Gebühr kann nur erfolgen, wenn Kurse von der VHS abgesetzt wurden.
Die VHS kann keinerlei Haftung übernehmen, namentlich auch nicht für Unfälle auf Wegen, Exkursionen, in Gebäuden und Hörsälen sowie für Verluste und Beschädigungen von Kleidungsstücken und Fahrzeugen. Die Teilnehmer der VHS-Veranstaltungen sind gegen Unfall- und Haftpflichtschäden seitens der VHS im Allgemeinen nicht versichert.
In den schleswig-holsteinischen Schulferien findet in der Regel kein Unterricht statt.
Bitte beachten Sie, dass das Rauchen in den Schulen nicht gestattet ist.
Bei diesen Teilnahmebedingungen handelt es sich um eine vereinfachte und verkürzte Fassung. Für Detailfragen wenden Sie sich bitte an Ihre VHS.
Werden Sie Mitglied Ihrer Volkshochschule! Die Volkshochschulen gewähren ihren Mitgliedern in der Regel Ermäßigungen für die meisten Kurse. Bei Interesse erkundigen Sie sich bitte bei den VHS-Leiterinnen und VHS-Leitern.